Steuern – nicht gerade ein Thema, das die meisten Menschen mit Freude erfüllt. Allerdings führt für die meisten von uns kein Weg daran vorbei. So gut wie jeder Mensch in Deutschland muss jedes Jahr sein Einkommen versteuern. Selbst wer in einer Spielbank wie dem deutschen Casino GGBet an den Casino Tischspielen regelmäßig Gewinne erzielt, könnte dies nach Ansicht des Finanzamtes gewerblich tun und müsste somit für seinen Profit an den Tischen unter Umständen Einkommenssteuer zahlen.

Wer seine Steuererklärung jedes Jahr selbst erledigt, der muss einiges beachten. Nur wer sich gut informiert, kann Fehler vermeiden, die einen am Schluss viel Geld kosten könnten. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass jedes Jahr einige Änderungen für das Steuergesetz erlassen werden.

Auch für den Steuerzeitraum 2020 wurden einige neue Auflagen veröffentlicht, die sich im Gegensatz zum Vorjahr verändert haben. Um Ihnen beim Ausfüllen Ihrer nächsten Steuererklärung zu helfen, stellen wir Ihnen heute die wichtigsten dieser Änderungen vor. Danach sind Sie dann bestens vorbereitet, um Ihre Steuern optimal anzumelden und dabei alle Vorteile zu nutzen.

1. Die Freibeträge steigen wieder

Wie jedes Jahr, ist auch 2020 der Grundfreibetrag in Deutschland gestiegen. Mit den Erhöhungen will die Regierung der Inflation entgegenwirken und eine sonstige Erhöhung der Steuer über die Jahre vermeiden. Während der Steuerfreibetrag im Jahr 2019 bei 9.168 Euro lag, ist dieser Betrag für den Zeitraum 2020 auf 9.408 Euro angestiegen.

Wer jetzt nur Bahnhof verstanden hat: der Freibetrag gibt die Mindestgrenze für die Einkommen deutscher Personen an, die versteuert werden müssen. Wenn Sie also weniger als den Freibetrag in einem Steuerjahr verdient haben, dann ist dieses Einkommen komplett steuerfrei. Sie müssen dann nicht einmal eine Steuererklärung abgeben!

2. Auch Kurzarbeit kann steuerpflichtig sein

Im Jahr 2020 wurden unzählige Deutsche dazu gezwungen, in Kurzarbeit zu gehen. Durch die aktuelle Lage stiegen auch die Gehälter für Kurzarbeit deutlich an. Und genau hier wird es für die betroffenen Personen wichtig: ab einem Einkommen von 410 Euro muss Kurzarbeit nämlich versteuert werden. Als Abgabetermin für die Steuererklärung gilt dann auch bei Kurzarbeit der 31. Juli des Folgejahres, in diesem Fall also der 31.7.2021.

3. Achtung bei „kostenlosen“ Leistungen vom Arbeitgeber

Viele Arbeitnehmer bekommen im Zuge ihrer Tätigkeit kostenlose Leistungen vom Arbeitgeber. Dazu können zum Beispiel Übernachtungen im Hotel oder Essen im Restaurant bei einer Geschäftsreise zählen. Diese Leistungen müssen wie jedes Jahr versteuert werden. Die Preise für diese Leistungen werden als Sachbezugswerte bezeichnet und wie folgt berechnet:

  • Frühstück: 1,80 Euro
  • Mittag-/Abendessen: 3,40 Euro
  • Übernachtung: 7,83 Euro

Auch die Verpflegungspauschalen wurden 2020 erhöht. Diese betragen nun 14 Euro pro Tag (einschließlich des Anreise- und Abreisetags) bei Geschäftsreisen von mehreren Tagen und 28 Euro bei einer Reise von maximal 24 Stunden.

Falls Sie aufgrund eines Verlustes oder Wechsels Ihres Arbeitsplatzes im Jahr 2020 umziehen mussten, dann betreffen Sie die folgenden Änderungen: Für die Kosten für Makler und/oder Spedition können Sie einen Betrag von bis zu 820 Euro absetzen. Für Paare liegt dieser Betrag bei 1.639 Euro und für eventuelle Mitbewohner ist jeweils ein Betrag von 361 Euro angesetzt. Wer beruflich mit dem Auto oder LKW unterwegs ist, der kann einen Betrag von 8 Euro pro Tag absetzen.

4. Aufwendungen für die Altersvorsorge

Wer bereits während seiner Berufslaufbahn private Vorkehrungen für seine Altersvorsorge trifft, der kann diese zum Großteil von der Steuer absetzen. Je nach Fall können bis zu 90 Prozent der Beiträge für die Altersvorsorge abgesetzt werden. Auch der Höchstbetrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um einen Betrag von 741 Euro auf 25.046 Euro. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Lebenspartner die Beiträge für die Altersvorsorge entrichten, können Sie dies bis zu einem maximalen Betrag von 50.092 Euro tun.

5. Der Freibetrag für Kinder erhöht sich ebenfalls

Auch Eltern profitieren von den neuen Regelungen. Der Freibetrag für Kinder erhöhte sich nämlich um 192 pro Kind auf eine Summe von 7.812 Euro. Sollten beide Eltern einzeln veranlagt werden, steht ihnen jeweils ein Freibetrag von 2.586 Euro zu. Keine Änderungen gab es jedoch für das Kindergeld, welches weiterhin wie folgt ausfiel:

  • Erstes und zweites Kind: 204 Euro
  • Drittes Kind: 210 Euro
  • Viertes und weitere Kinder: 235 Euro

Das Kindergeld muss wie immer mit dem Freibetrag verrechnet werden, genauso wie der 300 Corona-Bonus für Familien. Der Anrechnungsbetrag für studierende Kinder beträgt für 2020 9.408 Euro, was eine Steigerung von 240 Euro im Vergleich zu Vorjahr ausmacht.

Da Eltern durch die Schließung von Schulen und Kindergärten im Jahr 2020 einer höheren Belastung ausgesetzt waren als bisher, wurde der Entlastungsfreibetrag für das erste Kind von 1.908 Euro and einen neuen Betrag von 4.008 Euro erhöht.

6. Diese Änderungen gelten für Rentner und Pensionäre

Für Rentner gilt, dass 20 Prozent der Rente steuerfrei sind, während die restlichen 80 Prozent versteuert werden müssen. Dabei wird allerdings eine Werbekostenpauschale von 102 Euro angerechnet. Genau wie alle anderen Personen, müssen auch Rentner ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2021 angeben.

Wer als Rentner selbst seine Steuererklärung macht, der muss Pensionen und Betriebsrenten als Versorgungsbezüge angeben. Diese sind dann in komplettem Umfang in der Anlage N unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu deklarieren.

Fazit

Wie Sie an den oben vorgestellten Änderungen sehen können, hatte das Jahr 2020 nicht nur schlechte Nachrichten zu bieten. Für viele Menschen bedeutete die Krise einige Vorteile bei der Steuer. Vor allem Alleinerziehende und Eltern im Allgemeinen wurden aufgrund der erhöhten Belastung durch die Schulschließungen zumindest steuerlich entlastet. Und auch viele andere Gruppen können sich bei ihrer Steuererklärung dieses Mal den einen oder anderen Euro sparen.