Die Sommerferien sind nicht mehr allzu weit weg. Wer sich trotz aller bisher geltenden Einschränkungen aus der Deckung gewagt und Urlaub gebucht hat, stellt sich eine Frage: Kann ich verreisen? Sehr viel wird vom Impftempo in den kommenden Wochen abhängen. Klar macht auch Spiele von Novoline kostenlos spielen ohne Anmeldung und Registrierung auf Balkonien Spaß. Die Kinder werden aber garantiert etwas erleben wollen. Ein europäisches Land, das trotz Pandemie viel zu bieten hat, ist Österreich. Wie sehen hier die Bestimmungen aus?

Einreise nach Österreich – nicht ohne die 3-G-Regel

Österreich hat auf dem Höhepunkt der letzten Welle eine ganze Reihe zu Hochrisiko-Gebieten gemacht. Inzwischen – genauer seit etwa Mitte Mai – sind die Regeln deutlich lockerer geworden. Für die Einreise sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Vorliegen einer Registrierung
  • 3-G-Regel

Die Pre-Travel-Clearance ist derzeit für Österreich Pflicht und entfällt nur in sehr wenigen Situationen – etwa beim reinen Transit durch die Alpenrepublik. Urlauber müssen die Registrierung ihrer Reise vorbereitend in die Wege leiten. Der entsprechende Nachweis ist in Papierform oder über elektronische Medien mitzuführen. Bei der 3-G-Regel handelt es sich um eine Absicherung, dass einreisende Urlauber kein Infektionsrisiko darstellen.

Die drei G stehen für:

  • Genesen
  • Geimpft
  • Getestet

Heißt im Klartext: Wer nach Österreich in den Ferien einreisen will, braucht einen negativen Testnachweis, eine Bescheinigung zu einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus oder ein Impfzertifikat. Letzteres wird in den kommenden Wochen wahrscheinlich mit ein dem EU-Impfpass deutlich einfacher.

Für die Impfung gilt laut Auswärtigem Amt, dass die Erstimpfung bereits mindestens 22 Tage zurückliegen muss. Parallel darf sie nicht älter als drei Monate sein. Vollständig Geimpfte können bis neun Monate nach der zweiten Impfdosis per Impfnachweis nach Österreich einreisen. Eine Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Sofern das Erfüllen der 3-G-Regel nicht nachweisbar ist, muss binnen 24 Stunden nach der Einreise ein Test nachgeholt werden. Kosten hierfür trägt der Reisende.

Restaurantbesuch nur mit Test

Wer in den Ferien nach Österreich reist, will nicht nur wandern oder sich im Ferienhaus „wegschließen“. Frei- und Hallenbäder oder Freizeitparks stehen auf der Liste gerade der Familien ganz oben. Aber auch:

  • Restaurants
  • Bars
  • Theaterbesuche
  • Konzerte

stehen neben Museen und Ausstellungen auf dem Programm. Reisende, welche sich diesen Luxus und Spaß nicht nehmen lassen, müssen in Österreich einige Punkte beachten.

Grundsätzlich greift auch hier die 3-G-Regel. Ist bereits eine Erkrankung mit dem Coronavirus überstanden, steht einem Besuch von Café Sacher und Co. nichts entgegen. Gleiches gilt für eine Impfung. Beide sind die Eintrittskarte. Österreich erlaubt allen anderen Besuchern, sich „freizutesten“ und bietet ab 24. Mai kostenlose Tests auch für ausländische Gäste an, um so den Tourismus zu fördern. Eintrittstest ist die Grundlage, dass eine ganze Reihe von Möglichkeiten wieder genutzt werden kann.

Achtung: Die verschiedenen Corona-Tests gelten unterschiedlich lange. Ein PCR-Test ist für 72 Stunden anerkannt. Bei einem Antigen-Schnelltest aus Teststraße oder Apotheke sind es 48 Stunden.

Masken sind auch in Österreich Pflicht

Da Österreich ein beliebtes Reiseziel ist, muss das Thema Maske auch geklärt werden. An dieser Stelle unterscheiden sich die Regeln zwischen Österreich und dem Nachbarn Deutschland. In Deutschland sind Masken mittlerweile ein gewohnter Anblick, an dem sich kaum noch jemand stört. Beim Einkaufen sind beispielsweise medizinische Masken – auch als OP-Masken bezeichnet – und sogenannte FFP2-Masken verbreitet. FFP steht für filtering facepiece und drückt aus, wieviel Teile aus der Luft gefiltert werden.

Die Klassifikation beruht auf dem EN 149 Standard. FFP2 bedeutet, dass mindestens 94 Prozent der Partikel aus der Luft gefiltert werden. In Österreich besteht die Pflicht zum Tragen solcher Masken unter anderem im Personenverkehr als auch im Lebensmitteleinzelhandel und Supermärkten sowie Bank- und Post-Filialen. Darüber hinaus müssen im Auto, wenn Gruppen aus verschiedenen Haushalten reisen, Masken getragen werden.

Wichtig: In der Alpenrepublik ist bis zu einem Alter von 6 Jahren keine Bedeckung des Mund-Nasen-Bereich notwendig. Ab 14 Jahren ist der für Erwachsene obligatorische FFP2-Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Dazwischen kann auch ein anderer Mundschutz getragen werden.

Zusätzlich zum Tragen einer Maske gilt auch in Österreich die Einhaltung eines Sicherheitsabstands. Dieser ist auf 2 Meter definiert.

Personenanzahl für Treffen begrenzt

Als Familie in Österreich unterwegs – hier gibt es im Hinblick auf gemeinsame Unternehmungen keine Probleme. Aber: Diese Aussage gilt nur für den engsten Familienkreis aus Eltern und Kindern. Diese bilden einen gemeinsamen Haushalt. Bei Familientreffen mit Großeltern und Geschwistern kann die Situation in Österreich anders aussehen. Ähnlich den Regelungen in Deutschland wird die Personenzahl durch die Vorgaben aus Wien begrenzt.

An öffentlichen Orten sind Treffen von:

  • 10 erwachsenen Personen und 10 Kindern im Außenbereich gestattet
  • 4 erwachsenen Personen und bis zu 6 Kindern im Innenbereich zugelassen

Diese Regel gilt für den Zeitraum zwischen 5 Uhr und 22 Uhr. Zwischen diesem Zeitfenster sind Zusammenkünfte von höchstens vier Personen, die aus verschiedenen Haushalten stammen, erlaubt. Bei Treffen im Innenraum gilt das Tragen einer FFP2-Maske.

Über Reisebedingungen informieren

Wer sich dieses Jahr Österreich für den Urlaub ausgesucht hat, muss eine ganz Reihe von Regeln beachten. Hierzu gehört unter anderem, dass Genesene einer Corona-Infektion und Geimpfte sich am besten um ein entsprechendes Zertifikat kümmern. Hierdurch wird es wesentlich leichter, viele Attraktionen vor Ort zu nutzen. Außerdem hängt der Restaurantbesuch an der sogenannten 3-G-Regel. Was gibt es darüber hinaus noch alles zu beachten?

Anders als in Deutschland sind die Abstandsregeln strenger. Und es gibt einige Punkte im Hinblick auf Treffen mehrerer Personen aus unterschiedlichen Haushalten zu beachten. Trotzdem: Durch zunehmende Öffnungsschritte seit 19. Mai wird das Reisen nach Österreich wieder attraktiv. Nach der Buchung sollte eines nicht vergessen werden: Sich immer zu den neuen Regeln zu informieren. Corona hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die Lage sehr dynamisch entwickeln kann.

Unter anderem stellen die Regierung Österreichs und das Auswärtige Amt entsprechende Reisehinweise zur Verfügung – die es in jedem Fall zu beachten gilt. Dann steht entspannten Ferien eigentlich nichts mehr im Weg.